Familienrechtspsychologische Begutachtung

Bei der psychologischen Begutachtung im Familienrecht verfolgen wir ein multimodales Vorgehen, das im Einzelfall zur Beantwortung der formulierten psychologischen Arbeitshypothesen geplant wird. Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel:

 

  • Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten und ggf. weiterer relevanter Schriftstücke
  • Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwachsenen
  • Testpsychologische Verfahren
  • Hausbesuche
  • Freie und teilstandardisierte Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen
  • Fremdanamnestische Angaben (z.B. von ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, Sozialpädagogischer Familienhilfe)

 

Eine Besonderheit unserer Arbeitsweise besteht in der Durchführung der Begutachtung durch zwei Fachkräfte.

Rechtspsychologische Praxisgemeinschaft Dortmund
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