Bei der psychologischen Begutachtung im Familienrecht verfolgen wir ein multimodales Vorgehen, das im Einzelfall zur Beantwortung der formulierten psychologischen Arbeitshypothesen geplant wird.
Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel:
- Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten und ggf. weiterer relevanter Schriftstücke
- Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwachsenen
- Testpsychologische Verfahren
- Hausbesuche
- Freie und teilstandardisierte Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen
- Fremdanamnestische Angaben (z.B. von ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, Sozialpädagogischer Familienhilfe)
Eine Besonderheit unserer Arbeitsweise besteht in der Durchführung der Begutachtung durch zwei Fachkräfte.